Richtfest beim Kindergarten St. Klara

Verfasst am: 2012-07-26  •  Autor: Thorsten Vermathen/Ferdi Seidelt  •  Fotos: Andreas Probst/Katja Thiele

Richtfest beim Kindergarten St. KlaraRichtfest beim Kindergarten St. Klara

Weiterer Schritt im U-3-Programm

Nachdem im April 2012 der U-3-Umbau (U-3 = für Kinder unter drei Jahren) des Katholischen Kindergartens St. Klara Kaldenhausen (Böschhof 6) begonnen hatte, konnte Mitte Juli 2012 Richtfest gefeiert werden. Das Projekt gelang wohldurchdacht: Der Altbau wurde mit dem Neubau (drei Gebäudeteile) dachseitig angeglichen. Im Beisein der staunenden Kinder sprach Pfarrer Hermann-Johann Schnieder seinen Segen und Dachdeckermeister Frank Rentzsch formulierte einen zünftigen Richtspruch. In einem nächsten Bauabschnitt wird noch ein weiterer Trakt angebaut, der als „Speisesaal“ für die Übermittagbetreuung genutzt wird. Bis der Neubau für bis zu zwölf U-3-Kinder bezugsfertig sein wird, wird es laut Kita-Leiterin Marlies Holm wohl ins Frühjahr 2013 gehen. Der Umbau hat dann insgesamt etwas länger gedauert als geplant, was nicht zuletzt daran lag, dass die Arbeiten im laufenden Betrieb der Einrichtung ausgeführt werden mussten.

Damit ist das U-3-Programm für Rumeln-Kaldenhausen insgesamt auf einem sehr guten Weg. Während die Evangelische Kirchengemeinde ihr Projekt an der Kirchstraße in Rumeln bereits abgeschlossen hat und stolz auf ein properes Familienzentrum blickt, hat die städtische Kindertagesstätte Düsseldorfer Straße in Kaldenhausen die Baustelle noch vor sich.

Eine gute U-3-Betreuung ist wichtig, wenn Mama und Papa in den ersten Lebensjahren des Sprösslings wieder arbeiten möchten (oder müssen). Der rechtliche Anspruch auf einen Kita-Platz tritt im August 2013 in Kraft. Die Rechtsansprüche auf Tagesbetreuung von Kindern bis zum Schuleintritt werden durch das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) beschrieben und festgelegt. Was ganz deutlich wird: Das Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) und das Kinderförderungsgesetz (KiföG) haben die Ansprüche auf Betreuung durch Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege, als gleichberechtigte Angebote der Kindertagesbetreuung, spürbar verändert. Insgesamt ist das eine Herkulesaufgabe, die die Träger allein im Bezirk Rheinhausen eine Summe im zweistelligen Millionenbereich bewegen lässt.

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